Freiwillige Feuerwehr Lindenholzhausen e.V.

Für Hollesse. Jederzeit. Einsatzbereit.

Letzter Einsatz

18.04.2024 um 17:01 Uhr F2 - Wohnhausbrand
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10.04.2024 um 14:44 Uhr FBMA - ausgelöste ...
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04.04.2024 um 16:26 Uhr F2 - angebranntes Essen auf ...
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DIE von der Feuerwehr

“DIE von der Feuerwehr”

Stellen Sie sich einmal vor, mitten in der Nacht fährt die Feuerwehr mit „Tatü-Tata“ an Ihrem Haus vorbei. In den Einsatzfahrzeugen sitzen die freiwilligen und somit „unbezahlbaren“ Helfer.

Sie werden sofort wach und denken eventuell:

  • „Hoffentlich kommen DIE noch rechtzeitig!“
  • „Na ja, nach § 35 StVO müssen DIE ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren.“
  •  „Müssen DIE wieder so einen Krach machen?“

Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht,

  • dass DIE vor fünf Minuten noch genauso friedlich in ihrem Bett schlummerten wie Sie?,
  • dass DIE auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen wie Sie?,
  • dass DIE, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen, sowieso nicht mehr schlafen können? Man schläft halt nicht so gut, wenn man gerade ein Feuer gelöscht oder einen Menschen aus einem verunfallten Fahrzeug gerettet hat!

§35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „Sonderrechte“ befreit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr etc.) von den Vorschriften der StVO, wenn „hoheitliche Aufgaben“ wie Menschenleben retten, Sachwerte erhalten, gesundheitliche Schäden abzuwenden etc., erfüllt werden müssen.

S38 der StVO „Wegerecht“ erlaubt der Feuerwehr zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, sich mit Blaulicht und Martinshorn freie Bahn zu schaffen- aber eben nur mit Blaulicht und Martinshorn (akustisch und optisch).

Stellen Sie sich vor, dass der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges zu mitternächtlicher Stunde nur das Blaulicht einschaltet, um Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen. Aus einer Seitenstrasse biegt ein Fahrzeug ein und stößt mit dem Feuerwehrauto zusammen. Der Fahrer des Feuerwehrautos riskiert im genannten Beispiel, mindestens eine Teilschuld an dem Unfall zu bekommen. Sollen die Fahrer dieses Risiko Ihrer Meinung nach wirklich eingehen?

Feuerwehrleute und alle Personen die in Hilfsorganisationen tätig sind, opfern ihre Freizeit zu jeder Tages- und Nachtzeit, um dem Nächsten zu helfen. Sollen sie hierbei noch größere Nachteile in Kauf nehmen?

Bei Unglücken und Bränden sind oft Menschenleben und hohe Sachwerte in Gefahr. Schnelle Hilfe wird dabei dringend gebraucht. Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn Hilfsorganisationen im Einsatzfall auch nachts mit Martinshorn fahren. Leben und Gesundheit anderer Menschen sollte uns das wert sein.