F2 Rauchentwicklung im Keller (Einsatz-Nr. 31)
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eingesetzte Kräfte
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Fahrzeugaufgebot |
Einsatzbericht
Die Bewohner wurden durch die Rauchmelder im Wohngebäude auf die Verrauchung im Keller aufmerksam.
Es wurde ein Trupp unter Atemschutz mit einem C-Rohr und der Wäremebildkamera zur Erkundung und Brandbekämpfung in den verrauchten Keller vor geschickt. Parallel dazu wurde der Rauchschutzvorhang in der Kellertür im Treppenabgang eingebaut. Durch diese Maßnahme konnte der Brandrauch weitestgehend im Kellerbereich zurückgehalten werden. Für die starke Verrrauchung konnte als Auslöser die Heizungsanlage ermittelt werden. Durch eine gezielte Belüftung durch einen Elektrolüfter wurde der Keller schnell wieder rauchfrei.
Die Feuerwehr Lindenholzhausen war mit 16 Kameraden und 3 Fahrzeugen 45 Minuten vor Ort. Zur Unterstützung wurden die Kameraden der Feuerwehr Limburg mitalarmiert, diese waren mit einem Hilfeleistungslöschfahrzeug und der Drehleiter an der Einsatzstelle.
Rauchmelder retten Leben!
http://www.rauchmelder-lebensretter.de
Gesetzgebung in Hessen (seit 2005, überarbeitet 2011)
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
- in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung