F2 (Einsatz-Nr. 6)
Brandeinsatz > KleinbrandBrandeinsatz
Zugriffe 594
|
eingesetzte Kräfte
|
Einsatzbericht
F2: Unklare Rauchentwicklung, unangemeldetes Nutzfeuer, Eschhöfer Weg
Info:
Grundsätzlich ist es verboten Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zu entsorgen. Eine Ausnahme gibt es für den Bereich der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfälle.
Diese Abfälle können auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren, beseitigt werden. Wenn diese Abfälle dem Boden nicht zugeführt werden können, dürfen sie außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verbrannt werden.
Die Verbrennung muss mindestens zwei Werktage vor Beginn durch Verwendung des Formulars angezeigt werden. Die Anzeige stellt keine Genehmigung dar. Quelle: Stadt Limburg