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Votum für neues Feuerwehrgerätehaus

Gemeinsame Nutzung Votum für neues Feuerwehrgerätehaus für Lindenholzhausen und Eschhofen

Von JOHANNES KOENIG Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Limburger Haupt- und Finanzausschusses auf ihrer Sitzung für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Lindenholzhausen aus. Ebenfalls beschlossen wurde die Anregung, dass die Feuerwehren in Eschhofen und Lindenholzhausen über einen gemeinsam genutzten Standort sprechen.

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Zu klein und ungünstig gelegen: Das Feuerwehrgerätehaus soll durch einen Neubau an anderer Stelle ersetzt werden.

 

Limburg. 

Die Feuerwehrleute unter den recht zahlreich erschienen Zuschauern waren auf der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Limburger Rathaus nicht zu übersehen. Anwesend waren unter anderem Stadtbrandinspektor René Jung und der stellvertretende Wehrführer der Feuerwehr Lindenholzhausen, Michael Rudolf. Diskutiert wurde über das neue Feuerwehrgerätehaus in Lindenholzhausen.

Einigkeit bestand im Ausschuss zu den Ziffern 1, 3 und 4 des vorliegenden Beschlussvorschlags. Sie wurden einstimmig angenommen. Darin wurde unter anderem festgestellt, dass die Stadtverordnetenversammlung die Notwendigkeit eines Neubaus anerkennt. Der Magistrat sollte daher gebeten werden, zusammen mit dem Stadtbrandinspektor und dem Feuerwehrausschuss in Lindenholzhausen einen Standortvorschlag sowie die Planung für den Neubau zu erstellen. „Für die Planung sollen im Haushalt 2018 30 000 Euro bereitgestellt werden“, erklärte der Erste Stadtrat Michael Stanke (CDU).

Als potenzielle Standorte gelten die Rübsangerstraße / Zufahrt zum Scheid, Lindenstraße, Brunnenstraße, B 8 Ortsausgang Niederbrechen, B 8 Ortausgang Limburg, Am Wingert, Oberfeld, Erdbeerfeld sowie am Friedhof.

Eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist dagegen nur über eine Aufstockung möglich, hatten zuvor der Limburger Feuerwehrausschuss und die Feuerwehr Lindenholzhausen festgestellt. Daraufhin wurde ein Architekturbüro beauftragt, diese Option näher zu untersuchen. Dieses schätzt die Kosten auf 500 000 Euro. Erschwerend kommt hinzu, dass für die Aufstockung die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks nötig ist. Das Grundstück gehört jedoch einer Erbengemeinschaft mit vielen Erben.

Momentan stehen den 45 aktiven Mitgliedern der Einsatzabteilung nur fünf Parkplätze zur Verfügung. Zudem gestaltet sich die An- und Abfahrt mit den Einsatzfahrzeugen schwierig: Die Schulstraße bietet dazu wenig Platz. Die Stiegelstraße ist seit einigen Jahren ein „verkehrsberuhigter Bereich“. Hinzu kommt, dass wegen der Nähe eines Kinderspielplatzes oft Kinder vor dem Feuerwehrgerätehaus spielen.

Umziehen direkt am Auto

Aber nicht nur außen, sondern auch innen ist die Situation am aktuellen Standort schwierig. So fehlen Flächen für die Lagerung von Ausrüstung, die Werkstatt wurde zu Dreivierteln abgetrennt, um Platz für ein Wehrführer-Büro zu schaffen. Der Schulungsraum reicht für 45 Aktive nicht aus. Außerdem fehlen nach Geschlechtern getrennte Umkleidemöglichkeiten sowie sanitäre Einrichtungen. Die Spinde stehen stattdessen in der Fahrzeughalle. Dort müssen sich die Aktiven direkt neben den Fahrzeugen umziehen. Eine enge wie auch nicht ganz ungefährliche Lösung. Denn eine Gefährdung durch Dieselmotorgase ist da nicht auszuschließen.

Für Gesprächsstoff im Ausschuss sorgte schließlich der zweite Punkt des Beschlussvorschlags, wonach die Feuerwehren in Lindenholzhausen und Eschhofen gebeten werden sollten, Gespräche über einen gemeinsamen Standort zu führen. Gespräche, die bisher aber noch nicht stattgefunden haben, wie René Jung und Michael Rudolf feststellten.

Peter Rompf (SPD) brachte daraufhin den Ergänzungsantrag ein, wonach mit der Diskussion eines gemeinsamen Standorts ausdrücklich nicht eine Zusammenlegung der beiden Feuerwehren beabsichtigt sei. Mit sechs Ja- und sechs Nein_Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Mit einer Mehrheit von sieben Ja- und fünf Nein-Stimmen billigt der Ausschuss die ursprüngliche Fassung.

Jeweils einstimmig stimmte der Ausschuss der Prüfung der Jahresrechnung 2016 des Stadtlinienverkehrs, der Bestellung eines Prüfers für die Jahresrechnung 2017 des Stadtlinienverkehrs, dem Jahresabschluss 2016 der Wasserwerke sowie der Wahl eines Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2017 der Wasserwerke zu.

 

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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